Medienmitteilung

Erste Präsidentschaft gibt Richtlinien für die sichere Wiederaufnahme der Versammlungen und Aktivitäten der Kirche heraus

Die Fortsetzung der Gottesdienste, anderen Versammlungen und Aktivitäten wird mit grosser Vorsicht und Sorgfalt unter Beachtung der behördlichen Anordnungen erfolgen

Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage haben die stufenweise Wiederaufnahme einiger wöchentlicher Gottesdienste und Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft genehmigt. In einer Mitteilung, die heute den Generalautoritäten und den Führungsverantwortlichen in aller Welt zuging, wird betont, dass dies nur erfolgen kann, wenn die behördlichen Anordnungen es zulassen und wenn die jeweilige Gebietspräsidentschaft den örtlichen Führern der Kirche nähere Anweisungen hat zukommen lassen.

Die Wiederaufnahme wird in zwei Stufen erfolgen. Dabei müssen stets die behördlichen Anordnungen eingehalten werden, um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die unten aufgeführten Modelle können von den Gebietspräsidentschaften, sofern die Genehmigung ihrer Ansprechpartner im Kollegium der Zwölf Apostel und der Präsidentschaft der Siebziger vorliegt, an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Pfahlpräsident berät sich mit den Bischöfen und legt das Datum fest, ab dem die Versammlungen und Aktivitäten wieder durchgeführt werden.

Sonntagsversammlungen: Stufe 1

Verkürzte Versammlungen im Gemeindehaus mit bis zu 99 Personen unter Beachtung der behördlichen Anordnungen

Andere Treffen und Aktivitäten (einschliesslich Hochzeiten und Beerdigungen): Stufe 1

Verkürzte Versammlungen unter Beachtung der behördlichen Anordnungen oder online

Sonntagsversammlungen: Stufe 2

Versammlungen im Gemeindehaus mit 100 oder mehr Anwesenden unter Beachtung der behördlichen Anordnungen

Andere Versammlungen und Aktivitäten: Stufe 2

Versammlungen können unter Beachtung der behördlichen Anordnungen im Gemeindehaus abgehalten werden

„Wir sind dankbar für den Glauben, den unsere Mitglieder bewiesen haben, indem sie Gott zuhause verehrt haben, und freuen uns auf die Segnungen, die sich einstellen werden, wenn wir zur Gottesverehrung und zu Aktivitäten wieder persönlich zusammenkommen“, so die Erste Präsidentschaft.

Allgemeine Richtlinien

 

Die Führer der Kirche sind angehalten, das Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 16. April 2020, „Grundsätze für die Verwaltung in schwierigen Zeiten“, und die beiden Anlagen (siehe hier und hier) zu beachten. Des Weiteren sind folgende Grundsätze und Richtlinien zu beachten, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern:

  • Widmen Sie dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Mitglieder die grösste Aufmerksamkeit. Geben Sie besonders auf diejenigen acht, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
  • Raten Sie jemandem, der sich nicht wohlfühlt, unter häuslicher Quarantäne steht oder unter Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, einer laufenden Nase oder Halsschmerzen leidet, von einem Besuch der Versammlungen ab.
  • Halten Sie sich an die unter „Vorbeugende Massnahmen für Mitglieder“ beschriebenen Verfahrensweisen wie ausreichende räumliche Trennung, Händewaschen und so weiter.
  • Befolgen Sie die vor Ort gültigen behördlichen Anordnungen im Hinblick auf öffentliche Versammlungen und deren Teilnehmerzahl, Häufigkeit und Dauer. Bitte halten Sie sich an die behördlichen Anordnungen!
  • Kehren Sie langsam zur Normalität zurück. Halten Sie weiterhin Online-Versammlungen ab. Wie … beschrieben, können stufenweise wieder Versammlungen mit persönlicher Anwesenheit abgehalten werden. Vorrang haben hierbei zunächst Versammlungen, bei denen heilige Handlungen durchgeführt werden, wie etwa Taufen oder die Abendmahlsversammlung.

Die Mitteilung an die Führungsverantwortlichen enthält auch noch Richtlinien dazu, wie man räumlich Abstand halten kann, was zu tun ist, wenn bei einer Versammlung grösserer Andrang herrscht oder wenn sich mehrere Gemeinden ein Gemeindehaus teilen, welche Hygienemassnahmen erforderlich sind, wie das Abendmahl ungefährdet ausgeteilt werden kann und mehr.

Solange keine weiteren Anweisungen vorliegen, werden die Mitglieder gebeten, den sonntäglichen Gottesdienst weiterhin zuhause zu geniessen.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.