Abendmahlsversammlung.JPG
Medienmitteilung

Langsam kehrt wieder Leben in die Gemeindehäuser ein

Update vom 23. Juni: Die Versammlungen vor Ort beginnen in reduziertem Umfang und gemäss BAG-Regeln ab Mitte Juni individuell in den Pfählen St. Gallen, Zürich und Bern

Während der letzten drei Monate waren die Zeiten weltweit speziell. Lock-down und Distanzierung waren das grosse Motto. Und doch führen viele Mitglieder wöchentlich ihre Heimversammlungen durch, nehmen das Abendmahl ein und teilen ihre geistigen Erlebnisse.

Nachdem der Bundesrat am 20. Mai die Anweisungen zu Gottesdiensten und am 27. Mai und 19. Juni weitere Lockerungen kommuniziert hat, freuen sich nun die Pfahlführer, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ersten Präsidentschaft und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einen schrittweisen und sicheren Weg zu den regulären Kirchenversammlungen und -aktivitäten ankündigen zu dürfen.

Die Kirche plant weltweit die Rückkehr in eine annähernde Normalität in zwei Phasen. In der ersten Phase kann im Gemeindehaus eine Abendmahlsversammlung mit bis 99 Anwesenden stattfinden, aber keine Klassen («gekürzte Versammlungen»). Diese erste Phase der Lockerung trat in der Schweiz gemäss Weisung der Gebietspräsidentschaft ab 7. Juni in Kraft. In der 2. Phase der Lockerung sind Versammlungen mit mehr als 100 Personen sowie Klassen möglich. Diese zweite Phase tritt in der Schweiz ab dem 5. Juli in Kraft. Für die Darreichung des Abendmahls gibt es strenge Auflagen, die sich an den Hygieneregeln des BAG orientieren und zu beachten sind.

Die drei deutschsprachigen Pfähle rüsten sich nun für die kommenden Wochen und langsam kehrt wieder Leben in die Gemeindehäuser ein. Dafür wurden und werden aktuell Schutzkonzepte gemäss Vorgaben des BAG für die Pfähle und Gemeinden erarbeitet. Dies bedeutet für den:

Pfahl St. Gallen

Ab Sonntag, 14. Juni und bis auf weiteres: Gottesdienste im Gemeindehaus mit maximal 99 Anwesenden sind unter Einhaltung der BAG-Richtlinien möglich.

Pfahl Zürich

Im Pfahl Zürich werden ab dem 28. Juni in allen Einheiten des Pfahls Abendmahlsversammlungen durchgeführt, unter Einhaltung der Auflagen der Behörden in Deutschland und der Schweiz sowie den Weisungen der Ersten Präsidentschaft für die Phase 1.

Pfahl Bern

Vom 14. Juni bis 28. Juni findet jeweils nur eine Versammlung (Klassen oder Predigtversammlung) bis 99 Anwesende statt. Das Abendmahl wird bis zum 22. Juni ausschliesslich in den Haushalten durchgeführt. Für den 28. Juni entscheiden die Bischofschaften der einzelnen Gemeinden, ob das Abendmahl auch im Gemeindehaus gereicht wird. Ab dem 5. Juli finden wieder die regulären Abendmahlsversammlungen (bis max. 300 Personen) und Klassen statt - immer unter Einhaltung der BAG-Vorgaben. Ab dann gibt es kein Heimabendmahl mehr.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.